Das Impressum der Website ist bei den meisten Unternehmen längst Routine. Bei Instagram, Facebook oder LinkedIn sieht es oft anders aus: Das Profil ist schnell angelegt, die Pflichtangaben fehlen. Genau hier lohnt sich ein zweiter Blick.
Brauchen Social-Media-Profile ein Impressum?
Ja. In Österreich ist die Impressumspflicht im E-Commerce-Gesetz (ECG) verankert. Die Wirtschaftskammer stellt klar, dass als Diensteanbieter nicht nur klassische Websites oder Onlineshops gelten, sondern auch Social-Media-Auftritte von Unternehmen – etwa Facebook- oder Instagram-Accounts. Ein Impressum gehört also auch dorthin.
Wie muss das Impressum erreichbar sein?
Nach § 5 ECG müssen die Angaben ständig verfügbar sowie leicht und unmittelbar zugänglich sein. Die Wirtschaftskammer verweist dazu auf die sogenannte 2-Klick-Regel: Das Impressum sollte mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. In der Praxis bewährt sich ein Link im Profil, der direkt auf die Impressumsseite Ihrer Website führt.
Braucht es auch eine Datenschutzerklärung?
Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die DSGVO. Laut Wirtschaftskammer ist deshalb auch für Seiten innerhalb von Facebook eine Datenschutzerklärung erforderlich, um alle Informationspflichten zu erfüllen.
Kurz-Check für Ihre Profile
- Hat jedes geschäftliche Profil einen gut sichtbaren Link zum Impressum?
- Ist das Impressum mit höchstens zwei Klicks erreichbar?
- Gibt es eine Datenschutzerklärung, die auch Ihre Social-Media-Profile abdeckt?
- Sind die Angaben aktuell – etwa nach einem Umzug oder einer Umfirmierung?
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
