Website
- Impressum für die Website
- Datenschutzerklärung für die Website
- Checkliste & Abstimmung
- Einbindung auf der Website
- eRecht24-Siegel auf Wunsch
Gesetze, Rechtsprechung und die Tools auf Ihrer Website ändern sich laufend – Ihre Rechtstexte sollten Schritt halten. Wir erstellen sie gemeinsam mit unserem Partner eRecht24, binden sie auf Website, Shop und Social-Media-Profilen ein und halten sie aktuell. Zum Fixpreis und ohne Aufwand für Sie.
Unternehmensprofile auf Instagram, Facebook & Co. brauchen ein Impressum und eine Datenschutzerklärung – nicht nur die Website.
Quelle: WKOJedes neue Tool – Newsletter, Analyse, Chat, Karten – muss in der Datenschutzerklärung stehen. Wer nachrüstet, muss auch die Texte nachziehen.
Wer online an Verbraucher verkauft, braucht zusätzlich AGB und eine korrekte Belehrung über das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht.
Ein einmaliger Paketpreis, dazu 25 € pro Jahr für Wartung und Updates – unabhängig vom Paket. Alle Preise zzgl. 20 % USt.
Sie sind bereits Kunde der Medienkraft? Fragen Sie nach Ihren Konditionen.
Wir erstellen die Texte in Zusammenarbeit mit eRecht24, dem Internetrecht-Portal von Rechtsanwalt Sören Siebert. Die Vorlagen werden laufend an Gesetze und Rechtsprechung angepasst. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich das eRecht24-Siegel für Ihre Website – ein sichtbares Zeichen, dass Ihre Rechtstexte professionell gepflegt werden.
Die Texte sind nur so vollständig wie die Informationen, die sie beschreiben – etwa welche Tools Sie einsetzen. Deshalb fragen wir genau nach.
Für individuelle rechtliche Fragen, besondere Geschäftsmodelle oder Streitfälle empfehlen wir eine Anwältin oder einen Anwalt.
Niemand kann garantieren, dass es nie Beanstandungen gibt. Aktuelle und vollständige Texte senken aber das Risiko.
Ja. Laut Wirtschaftskammer gelten auch Social-Media-Auftritte von Unternehmen – etwa Facebook- oder Instagram-Accounts – als Diensteanbieter im Sinne des E-Commerce-Gesetzes. Die Angaben müssen ständig verfügbar sowie leicht und unmittelbar zugänglich sein. Auch für Facebook-Seiten ist eine Datenschutzerklärung erforderlich. Mehr dazu im Beitrag Impressum auf Instagram und Facebook.
Dann passen wir Ihre Texte an. Unser Partner eRecht24 informiert uns, wenn Texte aktualisiert werden müssen – wir übernehmen die Änderungen und sagen Ihnen Bescheid, was sich geändert hat.
Kurze Nachricht an uns genügt. Neue Tools (z. B. Newsletter, Analyse, Chat oder Karten) müssen in der Datenschutzerklärung stehen, neue Kanäle brauchen ein Impressum. Wir ergänzen beides.
Bitte ändern Sie die Texte nicht selbst. Die Texte entstehen aus Ihren Angaben in unserem Rechtstexte-System; eigene Änderungen gehen beim nächsten Update verloren oder passen nicht mehr zum Rest. Sagen Sie uns einfach, was sich geändert hat.
Ihre Unternehmensdaten (z. B. Firmenbuch- und UID-Nummer, Gewerbe, zuständige Behörde), eine Liste Ihrer Kanäle und der Tools, die Sie auf der Website einsetzen. Bei Onlineshops zusätzlich Angaben zu Versand, Zahlungsarten und Rücksendungen. Wir schicken Ihnen dafür eine kurze Checkliste.
Ja. Auf Wunsch binden wir das eRecht24-Siegel auf Ihrer Website ein. Es zeigt Ihren Besucher:innen auf einen Blick, dass Ihre Rechtstexte von einem spezialisierten Anbieter stammen und gepflegt werden.
Ja – sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen ein Angebot für Bestandskunden.